KAMPFHUNDEHALTUNG

Die Anschaffung eines Listenhundes wird dir in Deutschland nicht unbedingt leicht gemacht. Zu Beginn solltest du klären, ob du einen Kampfhund in deiner Wohnung halten darfst.

Haltungserlaubnis für Kampfhunde

Die Anschaffung eines Listenhundes wird dir in Deutschland nicht unbedingt leicht gemacht. Zu Beginn solltest du klären, ob du einen Kampfhund in deiner Wohnung halten darfst. Solltest du in einer Eigentumswohnung leben, musst du dir darum keine Gedanken machen. Anderenfalls solltest du dich um ein nettes Gespräch mit deinem Vermieter bemühen, denn auch wenn dein Mietvertrag die Haltung von Hunden ausdrücklich erlaubt, gibt das nicht für die Haltung „gefährlicher Hunde“.

Sachkundenachweis für „gefährliche“ Hunde / bestimmte Rassen

Aber nur, weil dein Hund jetzt bei dir wohnen darf, heißt es noch nicht das du ihn Halten darfst. Denn hierfür fordert der Staat eine ganze Reihe Unterlagen von dir. Diese beinhalten unter anderem deine persönlichen Daten (Wohnhaft, Personalien) aber auch ein Führungszeugnis. Hast du bestimmte Vorstrafen oder begehst diese während deiner Haltedauer, so erhältst du keine Haltegenehmigung oder die bestehende wird entkräftet. Zudem benötigst du einen Sachkundenachweis. Dieser ist speziell für „gefährliche Hunde“ oder „bestimmte Rassen“ ab einem Hundealter von 6 Monaten abzulegen. Ab diesem alter wird dein Hund nämlich als „gefährlich“ eingestuft. Hast du dies erledigt, darfst du deinen Hund nun Halten.

Regeln für Kampfhunde

Im alltäglichen Umgang mit deinem Hund folgen aber weitere Regeln, die du beachten solltest. Für Listenhunde gilt in Deutschland eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht, sobald du dein Grundstück verlässt. Des Weiteren bist nur du erlaubt, deinen Hund zu führen. Das heißt, dass wenn du mit deinem nun 6 Monate alten Junghund spazieren gehst, darf niemand anderes die Leinen halten, seiden die Person besitzt ebenfalls einen Sachkundenachweis der geforderten Art. Dabei ist es auch irrelevant, ob die Person in deinem Haushalt lebt oder nicht. Dein Partner darf deinen Hund also ohne Nachweis nicht ausführen. Um wenigstens der Maulkorb- und Leinenpflicht zu entgehen, kannst du in manchen Gemeinden eine Verhaltensprüfung gemäß Landeshundegesetz oder die praktische Prüfung des Hundeführerscheins abzulegen und wirst anschließend von diesen Pflichten befreit. Für die zweite Variante muss dein Hund aber ein Alter von 12 Monaten erreicht haben. Zudem bist du gesetzlich dazu verpflichtet, am Hundehalsband eine Marke zu befestigen, die dich als Besitzer ausweist.

Zusätzliche Kosten bei Kampfhunden

Weitere Kosten kommen für dich hinzu in Bezug auf die Haftpflichtversicherung deines Hundes, sowie der Hundesteuer. Die Versicherungen fordern für Kampfhunde meist eine höhere Gebühr, als für andere Rassen. Ein ähnliches System verfolgen die Städte. Diese berechnen dieselbe Höhe an Hundesteuer für alle Rassen. Lediglich mit einem Listenhund zahlst du darauf. Die einzige Stadt in ganz Deutschland, bei der du eine einheitliche Hundesteuer für alle Hunderassen zahlst, inklusive der Listenhunde, ist Köln.