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Wohnst du in einer Mietwohnung, ist der erste Schritt ein Blick in deinen Mietvertrag. In vielen Mietverträgen ist die Haustierhaltung bereits geregelt. Sollte dadurch eine Hundehaltung ausdrücklich erlaubt sein, kannst du dir einen Hund zulegen. Aber auch wenn dies der Fall ist, schadet eine heiße Tasse Kaffee und ein nettes Gespräch mit dem Vermieter nicht, um ein gutes Verhältnis zu bewahren und einen guten Willen zu zeigen. Sollte dann mal etwas mit deinem Hund sein (z.B. Bellen), so ist dein Vermieter vielleicht auch eher bereit, mal ein Auge zuzudrücken.
Hundehaltung trotz Verbot
Ist in deinem Mietvertrag nichts über die Haltung von Haustieren oder speziell von Hunden festgehalten, so solltest du wieder auf die heiße Tasse Kaffee zurückzugreifen. Generell solltest du dir aber auch über deine Rechte bewusst sein. Seit 1993 darf ein Vermieter nämlich kein generelles Tierhalteverbot verhängen. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs entschieden und bezieht sich in erster Linie auf die Haltung von Kleintieren. Darunter zählen Hunde zwar zunächst nicht, allerdings kann der Vermieter ohne einen ausschlaggebenden Grund, kein generelles Hundehaltungsverbot verhängen. Du als Mieter bist demnach aber auch verpflichtet, deinen Vermieter, um sein Einverständnis zu fragen. Bei Streitigkeiten ist die Hundehaltung immer noch eine Einzelfallentscheidung.
Kann mein Vermieter die Hundehaltungserlaubnis zurückziehen?
Aber auf der sicheren Seite bist du durch ein Einverständnis leider trotzdem nicht. Dein Vermieter hat das Recht, bei Lärmbelästigung zum Beispiel durch wiederholtes Bellen deines oder starke Verschmutzungen im Hausflur, seine mündliche Genehmigung jederzeit zurückzuziehen. Behältst du deinen Hund dann trotzdem oder hältst einen Hund ohne Erlaubnis, kann es schnell zu einer fristlosen Kündigung kommen. Hast du aber eine schriftliche Einverständniserklärung, durch Festlegung im Mietvertrag, wird es deinem Vermieter schwer gemacht, dieses zu entkräften. Deshalb der Tipp: Handelst du mit deinem Vermieter eine mündliche Absprache aus, schreibe diese anschließend mit ihm zusammen in den Mietvertrag.
Sondergenehmigungen in der Hundehaltung
Die einzige Ausnahme bilden Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Benötigst du also einen Therapiehund, Assistenzhund oder Signalhund, so kann dir dieser unter keinen Umständen untersagt werden, sofern dein Freund & Helfer eine zulässige Bescheidung besitzt.